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SPENDENBESCHEINIGUNGEN

Foto von Didier Weemaels auf Unsplash
Datum:
1. Jan. 2025
Von:
Michele Schumacher

Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass gemäß den aktuellen steuerlichen Vorschriften eine formelle Spendenbescheinigung für Spenden an Ihre Kirchengemeinde gem. § 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStDV erst ab einem Betrag von 300,00 Euro erforderlich ist.

 

Für Ihre Spender ändert sich rein steuerlich dadurch nichts. Für Spenden unterhalb dieses Betrags genügt zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt ein einfacher Zahlungsbeleg, wie z.B. ein Kontoauszug oder eine Quittung. Dieser Zahlungsnachweis ist ausreichend, um die Spende steuerlich geltend zu machen.

Daher haben wir ein Dankesschreiben, dass Sie statt der üblichen Spendenbescheinigung von der Kirchengemeinde erhalten.

 

 

 

Spendenkonto:    Kath. Kirchengemeinde Dillingen St. Odilia

                               IBAN DE79 5935 0110 0370 0952 18

                                   BIC KRSA DE 55XXX

 

 

Bitte immer Verwendungszweck

und komplette Anschrift des Einzahlers angeben!